Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
In Deutschland gibt es mehrere Sozialleistungsträger, die nach dem SGB IX Rehabilitationsleistungen (= Leistungen zur Teilhabe) erbringen.
Grundsätzlich ist für die verschiedenen Rehabilitationsleistungen jeweils der Träger zuständig, der die (finanziellen) Folgen der nicht durchgeführten oder nicht erfolgreichen Rehabilitation übernehmen muss.
Es gelten die Prinzipien:
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Übersicht der wichtigsten Leistungsträger mit ausgewählten Zuständigkeiten:
| Leistungsträger | Zuständigkeiten/Aufgaben |
| Gesetzliche Rentenversicherung |
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| Gesetzliche Krankenversicherung |
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| Bundesagentur für Arbeit |
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| Gesetzliche Unfallversicherung |
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Weitere Leistungsträger:
Weitere Informationen
Links zu den wichtigsten Leistungsträgern
→ www.gesetze-im-internet.de: SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
→ www.integrationsaemter.de: Handbuch mit Fachlexikon: „ABC Behinderung & Beruf“