Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 und mehr feststellt.
Schwerbehinderte erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, der als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und sonstigen Hilfen (z. B. Arbeitsassistenz) dient.
Antragsformulare erhältlich bei:
Versorgungsämtern bzw. anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden
sollten Vorteile und potenzielle Nachteile (z. B. bei der Arbeitsplatzsuche), die sich aus dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises ergeben können, abgewogen werden
sollten Absprachen mit behandelnden Ärztinnen/Ärzten erfolgen
Hinweise zum Antragsverfahren:
Einreichung erforderlicher Unterlagen durch die antragstellende Person: Antragsformulare, ggf. Beschreibung der Funktionseinschränkungen im Alltag (kurz, formlos), vorhandene Röntgenbilder, ärztliche/fachärztliche Berichte usw.
Unterstützen Sie Ihre Patientinnen/Patienten bei der Antragstellung
Antragsverfahren, Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid (formlos; Frist: innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt) und ggf. Klage beim Sozialgericht (bei Widerspruchsablehnung) sind kostenfrei