Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Betriebsärztinnen/Betriebsärzte
Betriebsärztinnen und -ärzte sind für die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten eines Unternehmens zuständig.
Sie kennen die Zusammenhänge zwischen Arbeit und Gesundheit und helfen bei der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeitsbedingter Erkrankungen, der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, der Gesundheitsberatung und bei der berufsfördernden Rehabilitation.
Betriebsärztinnen/-ärzte sollen die Verbindung zwischen Beschäftigten, zuständigen Interessenvertretungen und Leistungsträgern herstellen.
Bei ihrer Aufgabenerfüllung sind sie unabhängig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Im Falle einer notwendigen medizinischen/beruflichen Rehabilitation:
Beurteilung des Reha-Bedarfs und Mitgestaltung der Rehabilitation durch Kenntnis der spezifischen gesundheitlichen Störungen, der Arbeitsplatzanforderungen, des beruflichen Umfelds (ggf. Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen)
Zusammenstellung notwendiger medizinischer und betrieblicher Unterlagen für die Versicherungsträger
Begleitung am Arbeitsplatz nach der Rehabilitation
Zusammenarbeit als Chance:
Bei krankheitsbedingten beruflichen Problemen ist die Zusammenarbeit mit betriebsärztlichen Kolleginnen/Kollegen in vielen Fällen von großem Nutzen für die Erkrankten.
Bitten Sie Ihre Patientinnen und Patienten, frühere betriebsärztliche Befunde mitzubringen.
Fragen Sie nach den zuständigen Betriebsärztinnen/-ärzten und bemühen Sie sich um einen Kontakt