Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Klassische Aufgabenfelder der betrieblichen Prävention sind der Arbeitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung.
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist eine weitere Arbeitgeberaufgabe.
Es soll spätestens nach insgesamt 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (AU) innerhalb von 12 Monaten einsetzen. Diese Verpflichtung besteht auch gegenüber Beschäftigten ohne anerkannten Grad der Behinderung und bei nicht berufsbedingten Erkrankungen.
Ziele:
Inhalte:
Mindestanforderungen an das BEM-Verfahren:
Zur Koordination eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden gelegentlich Fallmanagerinnen/Fallmanager (Disability Manager) eingesetzt.
Während der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind die Beschäftigten im Gegensatz zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht arbeitsunfähig. Hinweise:
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Weitere Informationen:
Hinweise für die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung
→ www.gesetze-im-internet.de: Mindestanforderungen an das BEM-Verfahren (§ 84 Abs. 2 SGB IX)