Prävention, Ergonomie und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bei Rheuma.
Nachsorge
Zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des Reha-Erfolgs können im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Reha-Leistung Nachsorgemaßnahmen erforderlich sein. Angebote werden berufsbegleitend in wohnortnahen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt.
Nachsorgebeginn innerhalb von 3 Monaten nach Reha-Abschluss
bei den Betroffenen: ein bestehendes Leistungsvermögen von mind. 3 Stunden (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und eine positive Erwerbsprognose
Nachsorgeempfehlungen für weiterbehandelnde (Betriebs-)Ärztinnen/Ärzte sind im Reha-Entlassungsbericht dokumentiert und begründet. Die Leistungen können aber auch unabhängig davon verordnet werden.
Einbeziehung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes in die Nachsorge