Auswahl konkreter nicht-medizinischer Maßnahmen, die RA-Erkrankten beim Erhalt ihrer Erwerbstätigkeit helfen können
Flexibilisierung der Arbeitszeit Gleitzeit (variabler Arbeitsbeginn, z. B. wegen Morgensteifigkeit) Teilzeit, um Arbeitszeiten oder -tage flexibel verschieben zu können Zeit für Arzttermine und therapeutische Anwendungen Veränderung des Tätigkeitsbereiches innerbetrieblicher Wechsel zur Minderung körperlicher Beanspruchungen (wie rasches Arbeitstempo, schweres Heben/Tragen, Kälte, Nässe, Vibration) Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes Ausstattung mit technischen oder persönlichen Hilfsmitteln:
ergonomische Umgebung (orthopädische Bürostühle, höhenverstellbare Arbeitstische usw.) speziell gestaltete Arbeitsmittel für Gelenkschutz und möglichst schmerzarmes Arbeiten (Griffverstärkungen, PC-Tastaturen/-Mäuse, z. B. Vertikalmaus usw.) orthopädische Arbeitsschuhe zur Verbesserung des Gehens technische Hilfsmittel (zum leichteren Heben/Tragen usw.) Berufliche Qualifizierung Weiterbildungen (Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildungen usw.) Umschulung in einen anderen, krankheitsgerechten Beruf
Eine umfassende, kompetente Beratung über mögliche Leistungen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Betroffene bei der Deutschen Rheuma-Liga .
Weitere Informationen:
→ www.rheuma-liga.de
→ www.rheuma-liga.de: Mit Rheuma gut arbeiten - neu überarbeitete Arbeitgeberbroschüre