Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Medizinische Hilfsmittel werden als Leistungen zur medizinischen Reha im Regelfall von der Krankenversicherung erbracht.
Funktionen von Hilfsmitteln:
| Stellen Sie Ihren Patientinnen und Patienten per Verordnung notwendige Hilfsmittel zur Verfügung. |
Voraussetzungen:
| Nicht alle Arbeits- und Alltagshilfen sind verordnungsfähige Hilfsmittel. |
Im Einzelfall können Kosten für Hilfsmittel auch im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthält eine Auflistung derjenigen Hilfsmittel, deren Kosten von der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen.
Weitere Informationen:
→ Suche im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT