Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Schwerbehindertenrecht gilt der Grad der Behinderung (GdB) als Maß für Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen mit Auswirkungen in allen Lebensbereichen.
Feststellung des GdB erfolgt:
| Aus dem Grad der Behinderung ist nicht auf das Ausmaß des allgemeinen und arbeitsbezogenen Leistungsvermögens zu schließen! Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich unabhängig von Ihrem ausgeübten oder angestrebten Beruf. |
Weitere Informationen:
→ www.gesetze-im-internet.de: Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX)