Informationen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben und Unterstützungsmöglichkeiten.
Arbeitsassistenz bezeichnet unterschiedliche Formen personaler Unterstützung. Sie kann auch in Ausbildung, Umschulung und Praktika über 8 Wochen genutzt werden.
Voraussetzungen:
Leistungsträger:
Die Förderdauer beträgt bei den Reha-Trägern max. 3 Jahre. Anschließende Kosten (soweit erforderlich) übernimmt das Integrationsamt.
Die Leistungsausführung erfolgt durch die Integrationsämter.