Unterstützen Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen.
Empfehlungen für „krankschreibende“ Ärztinnen und Ärzte
Hinweise für die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung
Eine Krankheit allein begründet noch keine Arbeitsunfähigkeit (AU).
Für eine Arbeitsunfähigkeit muss die konkrete Auswirkung der Erkrankung auf die jeweilige Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden (unter Berücksichtigung der individuellen Lebenshintergründe).
Das Leistungsvermögen der Betroffenen muss mit dem aktuellen beruflichen Anforderungsprofil abgeglichen werden (unter Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Gefährdungen und Belastungen).
Fragen Sie Ihre Patientinnen und Patienten möglichst vor der AU-Bescheinigung bzw. vor einer AU-Verlängerung, ob sie Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz brauchen.
Beachten Sie Hinweise auf eine krankheits- oder behinderungsbedingte Gefährdung des Arbeitsplatzes wie:
häufige oder wiederholte Fehlzeiten,
andauernde verminderte Belastbarkeit und Arbeitsleistung,
auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Personen,
anhaltende Probleme bei der Krankheitsverarbeitung,
eingeschränkte Mobilität.
Wichtige Fragen für den arbeitsbezogenen Beratungsprozess
Hilft Arbeit der Patientin oder dem Patienten, aktiv zu bleiben und Isolation zu vermeiden?
Welches verbleibende Leistungsvermögen hat die Person und welche Empfehlungen lassen sich für die Arbeitsgestaltung ableiten?
Sprechen Sie frühzeitig das Thema Arbeit und Arbeitsfähigkeit im Patientenkontakt an.
SIGNAL: spätestens bei mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten.
Prüfen Sie, ob die Vermeidung einer Krankschreibung oder eine frühe Rückkehr zur Arbeit sinnvoll für die Betroffenen ist. Eine Person muss meist nicht zu 100 % fit sein, um schrittweise oder angepasst zur Arbeit zurückzukehren.